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PROJEKTGEBIET: FERBITZER BRUCH
Entwicklung einer Kulturlandschaft nach historischem Vorbild

Der westliche Teil des früheren Truppenübungsplatzes Döberitzer Heide umfasst das Naturschutzgebiet “Ferbitzer Bruch”. Auf einer Fläche von 1115 Hektar finden sich feuchte und trockenere Lebensraumtypen im dichten Nebeneinander und zahlreiche Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste eine geeignete Heimat. Durch die kontinuierliche Pflege und Betreuung des Naturschutz Fördervereins Döberitzer Heide e. V. konnten besonders die feuchten Bereiche im Kernbereich des Bruchs für die Artenvielfalt erhalten werden.

Das Naturschutzgebiet „Ferbitzer Bruch“ gehört überwiegend zur Landeshauptstadt Potsdam. Kleinere Teile werden dem Landkreis Havelland zugeordnet. Unmittelbar angrenzende Ortschaften sind Fahrland, Kartzow und Priort.
Besonders prägend für das Landschaftsbild des Schutzgebiets ist die Niederung des Großen Grabens an der südöstlichen Abbruchkante der Nauener Platte. Hohe Grundwasserstände bedingten bereits in historischer Zeit eine eingeschränkte Nutzungen im Ferbitzer Bruch, sodass lediglich Weidewirtschaft und Wiesenmahd betrieben werden konnte.

Die namensgebende Ortschaft Ferbitz, welche sich direkt am Rande der Niederung befand, musste mit der Erweiterung des Truppenübungsplatzes Döberitz durch die Nationalsozialisten im Jahre 1936 aufgegeben werden. Hiermit entfiel auch der Nutzungsdruck auf die bis dato landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das angelegte Grabensystem verfiel, und unterbrach den Wasserabfluss. In der Gemarkung Kartzow entstand ein ausgedehnter Wasserröhrichtbestand, der für vielen seltenen Arten unserer Kulturlandschaft einen wertvollen Rückzugsort darstellt und auch heute noch die Landschaft prägt. 
Auch wenn das eigentliche „Ferbitzer Bruch“ lediglich eine Fläche von ca. 200 Hektar umfasst, wurde das gleichnamige Naturschutzgebiet mit einer Gesamtfläche von  rund 1.155 Hektar ausgewiesen. Damit gehören zu den prägenden Landschaftselementen trockene, bodensaure Laubwälder (Eichenmischwälder), offene Sandflächen wie die sogenannte „Wüste“, Ackerflächen im Gebiet des „Ferbitzer Werders“, die durch Eis und Schmelzwasser geformten Hohlformen von Rundpfuhl, Grietenpfuhl, Großem Kietz und Mönch sowie ein Flachwassersee, der Pröhl.

Bereits während der militärischen Nutzung gab es im NSG „Ferbitzer Bruch“ Naturschutzaktivitäten: In Verhandlungen mit den Militärs konnte durch Gründungsmitglieder des Naturschutz Fördervereins Döberitzer Heide e. V. ein inoffizielles Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die Ausschilderung in russischer Sprache wurde von Soldaten und Offizieren auch überwiegend akzeptiert.

Die behördliche Sicherung als Naturschutzgebiet erfolgte dann im März 1990 in Form einer einstweiligen Unterschutzstellung. Dies geschah sogar noch vor der militärischen Auflassung. Das notwendige Unterschutzstellungsverfahren wurde auf Initiative des Fördervereins im März 1992 eröffnet. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet fand mit der Veröffentlichung der Schutzverordnung am 16. April 1996 statt.

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Oben: Abwechslungsreiches Grünland prägt die Landschaft des Ferbitzer Bruchs. Während große Teile überwiegend beweidet werden, erfolgt die Pflege des Lebensraumtyps "Pfeifengraswiesen" vorwiegend durch Mahd.
Unten: Die Wasserfeder (Hottonia palustris) gedeiht in den temporären Flachwasserseen des Ferbitzer Bruchs. Nach dem  Bundesnaturschutzgesetz ist diese seltene Schönheit besonders geschützt.

Naturausstattung und Lebensraumtypen

Ein abwechslungsreiches Mosaik an Landschaftsstrukturen prägt das Naturschutzgebiet: Feuchtwiesen und -wälder, extensiv genutzte Grünland- und Ackerflächen, Trockenrasen und Kleingewässer, Ruderalfluren und Eichen-Birkenwälder. Pfeifengraswiesen und Wasserröhrichte beherbergen höchstgefährdete Pflanzen- und Tierarten. 
Kranich und Graugans ziehen hier ihren Nachwuchs auf. Die Ringelnatter findet reiche Beute. Die Zwergmaus baut ihre Kugelnester an den Schilfhalmen. Der Moorochse (Große Rohrdommel) lässt weithin seinen Ruf erschallen. Über dem Röhricht zeigen die Rohrweihen ihre Flugspiele. Libellen jagen pfeilschnell nach Nahrung, und Schmetterlinge laben sich am reichlichen Blütennektar.

Seltene Pflanzenarten sind nur noch hier zu finden, wie z.B. das Sumpf-Knabenkraut (Orchis palustris), die Färber-Scharte (Serratula tinctoria), die Pracht-Nelke (Dianthus superbus), die Herbst-Zeitlose (Colchicum autumnale), das Große Schönmoos und viele andere.
Eine wertvolle Lebensgemeinschaft hat sich hier in der räumlichen Abgeschiedenheit und unter geringen menschlichen Eingriffen erhalten und konnte sich zu dieser Mannigfaltigkeit entwickeln. Die meisten Biotopkomplexe sind gemäß der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) europaweit geschützt. Diese hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie im Naturschutzgebiets “Ferbitzer Bruch” 
Die meisten Biotopkomplexe sind gemäß der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) europaweit geschützt. Diese hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

Oben: Übersicht der vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie nach dem Bundesamt für Naturschutz (2015)
Unten: Eine Gruppe Baumweißlinge (Aporia crataegi) ruht am Gemeinen Beinwell auf einer Pfeifengraswiese im Ferbitzer Bruch

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Schutzzweck

Die Schutzgebietsverordnung für das Ferbitzer Bruch legt in § 3 den Schutzzweck des Gebietes fest:

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter und wildwachsender Pflanzengesellschaften, insbesondere von Röhrichten, Frisch- und Pfeifengraswiesen, Halbtrockenrasen, an frühzeitliche Landnutzungsformen gebundene Pflanzenarten, von Kleingewässern, naturnahen Gräben, nährstoffarmen Ruderalfluren und Eichen -Birkenwäldern; als Lebensraum bestandsbedrohter Tierarten, insbesondere als Brut- und Nahrungsgebiet von Wirbellosen, Amphibien, Reptilien und Vögeln sowie als Rastgebiet für zahlreiche Zugvögel; als reich strukturierte Landschaft und wegen der besonderen Eigenart des Gebietes sowie den ausgedehnten Ruderalflächen; aus ökologischen und wissenschaftlichen Gründen.

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