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DÖBERITZER HEIDE
Über das Naturschutzgebiet

Das Naturschutzgebiet “Döberitzer Heide” umfasst rund 2.790 ha in Kontinentaler Region. Davon nimmt der Waldanteil ungefähr die Hälfte der Fläche ein. Besonders geprägt wurde die Waldentwicklung durch die militärischen Nutzung in der Döberitzer Heide. Die bestehenden Wälder sind über verschiedene Vorwaldstadien miteinander verbunden. Es überwiegt ein vierzig bis achtzig Jahre alter Mischwald aus Birken und Eichen. Robinie, Linde, Ulme und Kiefer sind weitere typische Bäume im Gebiet.
Alte Hochwälder fehlen jedoch vollständig. Lediglich einzelne Solitärbäume sind älter als hundert Jahre. Bisher wurden über fünfzig Baumarten, darunter auch nicht heimische, nachgewiesen.

Besonders die offenen Flächenanteile der Döberitzer Heide, dazu zählen Heiden, Ruderalfluren, vegetationsfreie Flächen sowie Trocken- und Magerrasen haben aufgrund ihrer Größe einen übergeordneten Wert für die biologische Vielfalt in Brandenburg. Es sind besonders zu schützende Biotope in unserer heutigen Kulturlandschaft. Desweiteren befinden sich im Gebiet über dreißig Moore unterschiedlicher Größe und Ausprägung, die allerdings fast alle unter akutem Wassermangel leiden und deshalb trotz Schutzbemühungen als gefährdet gelten.

Bisher wurden im Naturschutzgebiet etwa 850 Arten an Farn- und Blütenpflanzen nachgewiesen. Darunter viele mit hoch gefährdete Arten die in der Roten Liste geführt werden. Dazu gehören Wiesen-Kuhschelle (Pulsatilla pratensis), Weißes Fingerkraut (Potentilla alba), Astlose Graslilie (Anthericum liliago) , Heilziest (Stachys officinalis ) und Scheidiges Wollgras (Eriophorum vaginatum).

Die Tierwelt ist mit außergewöhnlich vielen Arten an Vögeln, Säugetieren, Lurchen- und Kriechtieren, Insekten und Weichtieren vertreten. Ausgewählte Beispiele dafür sind Wiedehopf, Feldhase, Rotbauchunke, Zauneidechse, Kleiner Heldbock, Seidenbiene, Blauflüglige Ödlandschrecke und Weinbergschnecke. Hervorzuheben ist, dass überwiegend noch große und stabile Populationen auf der Döberitzer Heide existieren, die das Potential haben als sogenannte Quellpopulationen zu dienen

Schutzzweck

Die gegenwärtig gültige Schutzverordnung legt im § 3 den Schutzzweck fest. Der Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes:
 

1. als Lebensstätte seltener, in ihrem Bestand bedrohter und wildlebender Pflanzengesellschaften, insbesondere von Schilfröhrichten, Mooren sowie eng miteinander vernetzten Kleingewässern; von Niederwäldern und aufgelassenen Hutewäldern, trockenen Eichen-Birken-Wäldern und naturnahen Vorwäldern; von Trockenrasen, Heiden, offenen Sandflächen und nährstoffarmen Ruderalfluren

2. als Lebensraum bestandsbedrohter Tierarten, insbesondere als Brut-, Nahrungs-, und Rastgebiet für zahlreiche Vogelarten und als Rückzugsgebiet für bestandsbedrohte Arten der Wirbellosenfauna

3. aus ökologischen und wissenschaftlichen Gründen sowie

4. wegen der besonderen Eigenart des Gebietes als Beispiel für mosaikartige, eng miteinander vernetzte Biotopstrukturen.

Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie im Naturschutzgebiets “Ferbitzer Bruch” 
Die meisten Biotopkomplexe sind gemäß der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) europaweit geschützt. Diese hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

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